Energiewende-Gesetze im Bundestag
Mieterbund fordert gerechte Kostenverteilung

29.06.2011 18:00
„Die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein für die notwendige Energiewende. Die Politik darf aber nicht nur Anreize schaffen für Eigentümer und Investoren über Förderprogramme, verbesserte steuerliche Abschreibungen und den Abbau von Mieterrechten. Die Politik muss vor allem Wege aufzeigen, wie die Kosten und Lasten gerecht zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden können“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der Beratungen verschiedener „Energiewende-Gesetze“ am Mittwoch und Donnerstag im Deutschen Bundestag.



Der Deutsche Mieterbund fordert, dass die Kosten der Modernsierungen wirtschaftlich zwischen Staat, Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:




Die öffentliche Förderung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm muss auf 5 Milliarden Euro jährlich aufgestockt werden. Die bisher vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro liegen unter der Fördersumme des Jahres 2009.
„Wer die Sanierungsquote im Gebäudebestand verdoppeln will, muss die öffentliche Förderung entsprechend hochfahren, nicht umgekehrt“, forderte Siebenkotten.
Richtig ist, dass die Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zusätzliche Anreize für selbstnutzende Eigentümer oder Vermieter setzen kann. Sie reduzieren aber – anders als die Fördermittel des Gebäudesanierungsprogramms – nicht die Mieterhöhungsspielräume für Vermieter. Sie werden bisher nicht bei der Berechnung der Modernisierungskosten berücksichtigt. Das ist zu ändern, und dies hat in der vorigen Woche auch der Bundesrat gefordert.
„Jede Form der öffentlichen Förderung eines Modernisierungsvorhabens muss sich über niedrigere Modernisierungskosten und damit geringere Mieterhöhungsspielräume auch zu Gunsten der Mieter auswirken“, erklärte der Mieterbund-Direktor.
Mietrechtsänderungen, die zu einem Abbau von Mieterrechten führen, wie der zurzeit diskutierte Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, bringen energetische Modernisierungen keinen Schritt voran.
„Auch wir wollen energetische Modernisierungen. Aber sie dürfen nicht allein auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter um- und durchgesetzt werden. Stattdessen schlagen wir vor, die bisherige Mieterhöhungs- und Umlageregelung, wonach die Miete umso höher steigt, je teurer die Modernisierungsmaßnahme ist, zu ersetzen. Der energetische Zustand einer Wohnung muss bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt und mitentscheidend werden. Je besser der energetische Zustand, je niedriger die Heizkosten, desto höher kann die Kalt- und Vergleichsmiete liegen“, sagte Mieterbund-Direktor Siebenkotten.

Quelle: Deutscher Mieterbund
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