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OLG Köln: Architekt ist zur Einhaltung des Kostenrahmens verpflichtet

09.05.2007 10:00
Architekten können zum Schadenersatz gegenüber dem Bauherren verpflichtet werden, wenn die vereinbarten Baukosten erheblich überschritten werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: 19 U 128/06).

Die klagenden Bauherren hatten einen Architekten mit der vollständigen Durchführung ihres Bauvorhabens beauftragt. Gegenstand des Auftrages war auch die Kostenaufstellung, die der Architekt auch zur Grundlage für den Planungsauftrag mit Pauschalhonorar machte. Schließlich wurde die vereinbarte Bausumme jedoch um mehr als ein Drittel überschritten.

In Höhe der Überschreitung der Kostenobergrenze wurde der Architekt nunmehr zum Schadenersatz gegenüber dem Bauherrn verpflichtet. „Dieses Urteil stärkt die Rechte privater Bauherren und macht gleichzeitig das Bauen mit einem Architekten wieder attraktiver“, so der Baurechtsexperte von Haus & Grund, Dr. Kai H. Warnecke. Kostensicherheit sei einer der wesentlichen Faktoren für Bauherren bei der Auswahl ihres Vertragspartners.

quelle: Haus und Grund

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