VPB informiert
Grundsteuer nicht mit Grunderwerbsteuer verwechseln

04.05.2012 08:00
BERLIN. Alle reden davon: Überall wird die Grunderwerbsteuer erhöht.

Grunderwerbsteuer fällt, wie der Name schon sagt, beim Kauf eines Grundstücks an. Sie wird vom Bundesland festgelegt und ist nur einmal fällig. Anders die Grundsteuer. Sie wird, so erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), von der jeweiligen Kommune jährlich erhoben - und kann gerade in Zeiten knapper Finanzen auch angehoben werden.
Wohnt die Familie endlich im eigenen Heim, muss sie neben Zinsen, Tilgung und Rücklagen für die Hausunterhaltung regelmäßig verschiedene Nebenkosten aufbringen. Dazu zählt besagte Grundsteuer. Zusammen mit dieser Steuer ziehen die Städte und Gemeinden in der Regel auch gleich
Wasser- und Abwassergebühren ein sowie Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Oft wird auch der Müll über die Kommunen abgerechnet. Hinzu kommen Grund- (und individuelle Verbrauchsgebühren) für Heizung und Strom, auch der Schornsteinfeger muss laut Gesetzgeber zweimal im Jahr kommen und stellt dies natürlich in Rechnung. All diese Nebenkosten sind unvermeidbar und schlagen jedes Jahr zu Buche.

Jeder Bauherr und Käufer, so empfiehlt der VPB, sollte sich vor dem Hausbau oder Immobilienkauf seine zukünftigen Nebenkosten genau kalkulieren und ein zusätzliches Finanzpolster einplanen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.
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