Nach BGH-Urteil: Wohnungsmodernisierung weiterhin komplexe Aufgabe
Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten

28.09.2011 09:00
Berlin, 28. September 2011. Die Modernisierung von Mietwohnungen bleibt für den Vermieter eine komplexe Aufgabe. So kommentiert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland die heutige Entscheidung des BGH (Az. VIII ZR 242/10). Der BGH hat entschieden, dass in dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne. „Mit diesem Urteil beweisen die BGH-Richter Praxisnähe. Bei aufwendigeren energetischen Modernisierungen steht der Vermieter jedoch wie bisher vor fast unüberwindbaren bürokratischen Hürden“, erläutert Haus & Grund-Jurist Kai Warnecke.

Im zu entscheidenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an. Der BGH entschied, dass diese Angaben den Anforderungen einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen die Baumaßnahmen dulden.

Quelle: Haus & Grund
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