Keine Zweitwohnungsteuer bei Umzug ins Pflegeheim
Kleine Wohnung ist steuerlich unbedenklich

15.06.2011 15:00
Eine kleine Wohnung unterliegt nicht der Zweitwohnungsteuer, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen (Urteil vom 9. März 2011, Az. 8 K 48/10) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Voraussetzung ist, dass die Wohnung nur eine bescheidene Lebensführung zulässt.

Im Streitfall hatte sich eine Wohnungsinhaberin gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer gewandt. Bis zu ihrem aus gesundheitlichen Gründen erfolgten Umzug in ein Pflegeheim hatte sie eine 25-qm-Wohnung bewohnt, die sie auch weiter behalten wollte. Für diese Wohnung verlangte die Kommune Zweitwohnungsteuer. Das Verwaltungsgericht verneinte die Steuerpflicht und begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Zweitwohnungsteuer an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpfe. Durch den notwendigen Umzug in ein Pflegeheim und die dadurch frei werdende bescheidene Wohnung werde eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aber gerade nicht dokumentiert.

Quelle: Haus & Grund
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