Gebäudeversicherung
Nach dem Schnee kommt nun das Hochwasser

Gebäudeversicherung


20.01.2011 14:05
Für unsere eigenen vier Wände ist die Gebäudeversicherung im Schadensfall unverzichtbar.

Erst war es der Schnee, der den Gebäudebesitzern Kopfzerbrechen bereitet hat, nun kommt das Hochwasser bedingt durch die milde Witterung. Im Dezember hatten viele Eigentümer mit den Schneelasten auf ihren Dächern zu kämpfen, vielfach musste die Gebäudeversicherung Schäden regulieren. Nun sorgt das seit Tagen anhaltende, für den Januar verhältnismäßig milde Wetter für Hochwasser in den verschiedensten Regionen in Deutschland. Betroffen sind das Deutsche Eck bei Koblenz, aber auch viele Regionen in Hessen, Sachsen und am Rhein.

Schutz gegen Hochwasser bietet die Elementarversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung. Sie hilft bei den finanziellen Folgen von Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsch sowie Schneedruck, Lawinen und Überschwemmung. Mittlerweile können auch sogenannte Rückstauschäden versichert werden, wenn sich im Haus eine Rückstausicherung befindet. Man muss aber berücksichtigen, dass eine Elementarversicherung in Hochwasserregionen nur sehr schwer zu bekommen ist. Verfügt man bereits über diesen wichtigen Versicherungsschutz, kann die Gesellschaft nach einem oder zwei Schäden den Vertrag mit einer erhöhten Prämie oder einer höheren Selbstbeteiligung fortführen. Oft ist das die einzige Alternative, bevor die Versicherung ihrerseits den Vertrag kündigt.

Wer in Ostdeutschland wohnt und zu DDR-Zeiten eine Gebäudeversicherung abgeschlossen kann, ist fein raus: In den alten Policen, die mittlerweile von der Allianz übernommen wurden, sind die Überschwemmungsschäden automatisch mit versichert.

Wenn es zum Schaden durch das Hochwasser kommt, muss der Hauseigentümer diesen unverzüglich seiner Gebäudeversicherung mitteilen. Das ist eine vertraglich festgelegte Verpflichtung und kann bei einer erheblich verspäteten Meldung den Versicherungsschutz kosten. Schäden müssen so klein wie möglich gehalten werden, so steht es in den Bedingungen zur Gebäudeversicherung. Wer z. B. die Möglichkeit hat, den Kellerabgang mit Sandsäcken zu sichern, sollte dieses auch machen und nicht allein auf die Leistung der Versicherung vertrauen.

Ein Schaden soll erst einmal so belassen werden, bis ein Gutacher der Versicherung diesen in Augenschein nehmen kann. Schließlich muss eine objektive Bewertung zur Schadenshöhe vorgenommen werden. Verändert man die Lage, kann das ebenfalls die Leistungen der Gebäudeversicherung mindern. Ist das nicht möglich, etwa weil provisorische Umbauten einen weiteren Schaden verhindern sollen, muss der ursprüngliche Schaden mit Fotos dokumentiert werden.

Natürlich prüft die Gebäudeversicherung den Schaden und die daraus resultierende Leistungspflicht. Das kann einige Wochen dauern. Dennoch haben betroffene Hausbesitzer zumindest spätestens eine Monat nach der Schadensmeldung Anspruch auf eine Abschlagzahlung, die den unstrittigen des Schadens abdeckt.

Quelle: IAK GmbH / vergleichen und sparen
Passende Stichworte zu weiteren Nachrichten: