Keine verkappte Neuauflage der Eigenheimzulage
Einbeziehung vermieteten Wohneigentums unverzichtbar

05.11.2007 08:15
„Wir sind für die Einbeziehung der Immobilie in die private Altersvorsorge. Die Riester-Förderung darf aber nicht eine verkappte Neuauflage der Eigenheimzulage werden. Bei einer derartigen ‚Rolle rückwärts’ machen wir nicht mit“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips. „Stattdessen ist es für uns unverzichtbar, dass auch vermietetes Wohneigentum in die Riester-Vorsorge aufgenommen wird. Eine Differenzierung zwischen selbst genutztem und vermietetem Wohneigentum macht keinen Sinn und ist falsch.“

Zwar hänge die Frage von Rentabilität, Liquidität und Sicherheit bei Immobilien nicht zuletzt vom gewählten Standort ab. Insbesondere in Ballungszentren können sich Investitionen in das Wohneigentum aber lohnen. Deshalb sei es richtig, wenn die Koalition plane, die Riester-Förderung auch auf Immobilien auszuweiten. „Die Riester-Förderung darf aber nicht auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt werden. Vermietetes Wohneigentum erfüllt die Anforderungen an das Produkt der privaten Altersvorsorge erst recht bzw. in vielen Fällen sogar eher als selbst genutztes Wohneigentum“, sagte Rips. Mit den Mieteinkünften der vermieteten Wohnung könne in der Rentenphase ein geregeltes monatliches Zusatzeinkommen erzielt werden. Das habe mindestens den gleichen Wert wie das mietfreie Wohnen im entschuldeten Eigentum. Während des Arbeitslebens behindere die vermietete Wohnung – anders als die selbst genutzte Immobilie – nicht die geforderte Mobilität von Arbeitnehmern. Außerdem stehe die vermietete Wohnung nicht der erforderlichen Flexibilität bei der Anpassung der Wohnform und der Wohnungsgröße an geänderte Lebensverhältnisse im Weg.

„Wir erwarten, dass sich der Staat bei der Förderung der privaten Altersvorsorge neutral verhält. Insbesondere darf er keine Präferenzen für bestimmte Wohnformen durch die Gewährung von Fördermitteln schaffen“, forderte der Mieterbund-Präsident.

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