Wohneigentum soll 4. Säule der Altersvorsorge werden
Bausparkassen schlagen einfaches Modell zur Einbeziehung des Wohneigentums in die private Altersvorsorge vor

06.03.2006 07:30
Die von der Großen Koalition beabsichtigte Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge muss nach Auffassung der deutschen Bausparkassen in diesem Jahr zügig realisiert werden. Dazu schlagen die beiden Verbandsgeschäftsführer Zehnder und Hamm ein einfaches, transparentes System vor, das den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert und zugleich die Kosten für den Staat begrenzt. Nach diesem Modell erhalten Wohneigentumserwerber für die Zeit der Finanzierung 80 Prozent der bisherigen Altersvorsorge-Zulage. „Der Abschlag von 20 Prozent ist ein angemessener Ausgleich dafür, dass bei dieser Anlageform keine nachgelagerte Besteuerung stattfinden soll“, so die beiden Verbandssprecher.

Als falschen Weg bezeichnen sie hingegen den Vorschlag, die komplizierten Förder- und Besteuerungskriterien der Riester-Rente mit Gewalt „eins zu eins“ auf Wohneigentum zu übertragen.

Das Modell der deutschen Bausparkassen trage der Meinung der großen Mehrheit der Bürger Rechnung. Für diese sei das Wohneigentum nicht nur die sicherste Form der Altersvorsorge, sondern mietfreies Wohnen bedeute eine finanzielle Entlastung, die rd. 30 Prozent der durchschnittlichen Altersbezüge von Rentnern ausmache.

Die Bausparkassen mit mehreren hunderttausend Außendienstmitarbeitern wissen aufgrund des täglichen Kontaktes mit ihren Kunden, dass es nicht reicht, ein mathematisch fein säuberlich durchgerechnetes Modell vorzulegen, das der Normalbürger nicht versteht. Dafür ist das Thema Altersvorsorge inzwischen ein viel zu ernstes Anliegen der Bevölkerung. Sie erwartet praktikable, die Lebensumstände berücksichtigende Lösungen und keine – nur auf dem Papier Bestand habende – Modelldiskussion. Und das ist nach Auffassung der Bausparkassen der entscheidende Punkt.

Dabei sind folgende Kernelemente unverzichtbar:

möglichst einfache und transparente Regelung, die von der Bevölkerung akzeptiert wird, geringer Verwaltungs- und Überwachungsaufwand für den Staat, Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anlageformen während des Berufslebens, Anerkennung der spezifischen Eigenschaften des Wohneigentums bei der konkreten Ausgestaltung der Förderkriterien und Begrenzung des Förderaufwandes. Andreas J. Zehnder, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen: „Nach aller praktischen Erfahrung in der Wohneigentumsfinanzierung würden sich dagegen komplizierte, mit nachgelagerter Besteuerung verbundene Modelle sehr schnell als im Ansatz verfehlt herausstellen.“

Der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, Dr. Hartwig Hamm: „Unsere Vorstellungen berücksichtigen darüber hinaus auch die Erfahrungen aus der Diskussion in Politik und Verbänden seit den Jahren 2000/2001. Bereits damals hat sich gezeigt, dass die eigenen vier Wände instrumentell nicht „eins zu eins“ dem Modell einer privaten Geldrente gleichgesetzt werden können. Wenn die spezifischen Merkmale des Wohneigentums nicht sachgerecht berücksichtigt werden, kommen am Ende immer nur Scheinlösungen heraus, die sich in der Praxis als Flop erweisen.“

Das Modell der Bausparkassen sieht vor, dass Aufwendungen, die unmittelbar für den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erbracht werden, ab dem Erwerbszeitpunkt (innerhalb des berechtigten Kreises und der Höchstbeträge des Altersvermögensgesetzes) eine Förderung für die Dauer der Finanzierung erhalten. Dies sichere die Wahlfreiheit, bestehende „Riester-Verträge“ bei Bedarf nicht weiter zu besparen, sondern die Sparleistungen für die Wohneigentumsbildung in Anspruch zu nehmen. Ein einmal aufgebautes privates Altersvorsorgevermögen bleibe damit erhalten und würde nicht der Gefahr einer Entnahme ausgesetzt. Für die Anbieter von Banksparplänen, Lebensversicherungen und Fondssparplänen sei entscheidend, dass sie durch die Nichtentnahme klarere Kalkulationsgrundlagen hätten. Dies würde auch die Renditeerwartungen der Kunden verbessern.

Eine nachgelagerte Besteuerung soll bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht vorgenommen werden. Als Ausgleich wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge als Sonderausgabe im Rahmen von § 10 EStG nicht vorgesehen; zudem soll die Altersvorsorge-Zulage auf 80 Prozent der im Gesetz festgelegten Beträge reduziert werden. Eine Familie mit zwei Kindern erhielte demnach ab 2008 eine jährliche Zulage von 542 Euro. „Dieser Abschlag – und die gleichzeitige Nichtzulassung des Sonderausgabenabzuges – gleicht die Nichtbesteuerung des Wohneigentums im Rentenalter mehr als vollständig aus und ist damit eine faire Lösung“, erklärte Hamm.

Nach dem Bausparkassen-Modell soll die Förderung Arbeitnehmern nur für die Dauer der Selbstnutzung und der Finanzierungsaufwendungen gewährt werden. Spätestens nach Beendigung der Finanzierung könne der Arbeitnehmer die Altersvorsorgeförderung wieder für andere Anlageformen in Anspruch nehmen.

Nach Berechnungen der Bausparkassen passt dieses Modell – im Gegensatz zu anderen Alternativen – auch gut in den Rahmen des finanziell Machbaren. Denn die Mehraufwendungen der Altersvorsorgeförderung für das Wohneigentum bauen sich – selbst unter der Annahme einer flächendeckenden Inanspruchnahme – in einer Größenordnung von max. 100 Mio. Euro jährlich auf. Damit würden die Kosten am Ende eines Zeitraumes von 20 bis max. 25 Jahren höchstens ein Drittel des Volumens der abgeschafften Eigenheimzulage ausmachen.

Zu dem von der Immobilienwirtschaft vor einigen Tagen vorgelegten Modell (KaNaPE) stellte Zehnder fest: „Dieser Vorschlag sieht ein verwaltungsaufwendiges Überwachungs- und Besteuerungsinstrumentarium vor, das im Falle des Wohneigentums bis zum 85. Lebensjahr des ursprünglich Geförderten reichen und (im Todesfall) auch noch die Erben erfassen soll. Die Entnahmemöglichkeit des Kapitals aus anderen Anlageformen für den Erwerb von Wohneigentum macht zudem diese Produkte für die Anbieter kaum kalkulierbar.“

Die beiden Verbandssprecher kritisierten vor allem, dass mit der nachgelagerten Besteuerung für das mietfreie Wohnen im Alter der Kernnutzen des Wohneigentums für die Menschen in Frage gestellt werde. Steuern auf einen fiktiv verrenteten kalkulatorischen Wohneigentums-Vermögensteil zahlen zu müssen, ohne dass dem Eigentümer im Alter entsprechende Mittel zufließen, wäre schlicht nicht vermittelbar. Wohneigentumsinteressenten wären dann gezwungen, einen zusätzlichen Rentenvertrag abzuschließen, um aus dessen Erträgen Steuern für das Wohneigentums–Altersvorsorgevermögen zu bezahlen.

Bereits die politische Diskussion über die Wohneigentumsförderung Mitte der 80er Jahre habe gezeigt, dass eine Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums in der Rentenphase auf enorme Widerstände stoßen würde und daher politisch unsinnig wäre. Deswegen habe man sich damals einmütig auf die Konsumgutlösung verständigt. Diese Grundentscheidung sei heute so richtig wie damals, so Zehnder und Hamm abschließend.

Quelle: LBS Bausparkasse

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