Gaspreiserhöhungen:
Kieler Mieterverein fordert Wohnungswirtschaft auf, Gaspreiserhöhungen unter Vorbehalt zu zahlen

08.08.2005 16:00
Mit einem Schreiben vom heutigen Tage an die größeren Vermieter im Großraum Kiel hat der Kieler Mieterverein die Unternehmen aufgefordert, Gaspreiserhöhungen, deren „Billigkeit“ vom Versorger nicht nachgewiesen wurde, nur unter Vorbehalt zu zahlen. Der Kieler Mieterverein sieht die Vermieterseite dazu durchaus verpflichtet, da seit dem 01.09.2001 mit der Einführung des Mietrechtsreformgesetzes auch die Verpflichtung in das BGB aufgenommen wurde, bei Veränderungen der Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Als Ableitung aus diesem Gebot sieht der Kieler Mieterverein die Vermieterseite verpflichtet, berechtigte Einwendungen gegen unbegründete Erhöhungsforderungen geltend zu machen.

Für die Mieterschaft hat der Sachverhalt deswegen große Bedeutung, weil bei den meisten Anlagen, die über Erdgas beheizt werden, keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mieterhaushalt und dem Gasversorger bestehen. Die Mieter sind daher daran gehindert, diese Vorbehalte selber zu erklären und müssen von ihren Vermietern erwarten, dass diese derartige Abwehransprüche in ihrem Interesse geltend machen. Der Kieler Mieterverein möchte mit dieser Aktion zugleich auch die Bemühungen der Verbraucherzentrale unterstützen, die die Empfehlung, Vorbehaltszahlungen zu leisten, für diejenigen ausgesprochen hat, die unmittelbare Gaskunden sind.

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