Rahmen für Energieausweise nun enger
Gesetzentwurf wird nachgebessert

08.08.2005 16:00
Anlässlich der abschließenden Gesetzesberatung im Bauausschuss zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand erklärt der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Dörflinger MdB:

Die Bundesregierung hatte die erheblichen Bedenken der WOHNUNGSWIRTSCHAFT und die der privaten Hauseigentümer nicht ernst genug genommen. Die auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion durchgeführte Expertenanhörung hat dies offenbart. Der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand wird nun nachgebessert.

Die Koalition ist auf die Forderungen der CDU/CSU eingegangen und hat zugestanden, dass die mit der europarechtlich vorgeschriebenen Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand verbundenen Belastungen und Rechtsrisiken so gering wie möglich gehalten werden müssen. Die deutschen Rechtsvorschriften sollen nicht über den Anspruch der EU-Richtlinie hinausgehen.

Das geänderte Gesetz steckt den Rahmen für die Gestaltung und die Wirkung von Energieausweisen enger als durch die Bundesregierung beabsichtigt. Der Energieausweis gilt somit lediglich der Information, von ihm geht also keine unmittelbare Rechtswirkung aus. Die Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz sind nur begleitend. Handlungszwang für die Hausbesitzer ist damit nicht verbunden und Informationspflichten werden vermieden. Bedarfs- und Verbrauchswerte sollen als Grundlage für die Erstellung der Energieausweise herangezogen werden können. Damit wird erreicht, dass nicht ausschließlich kostenintensive Bedarfswertverfahren vorgesehen werden.

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