Kommunen und Wohnungswirtschaft atmen auf
Vermittlungsausschuß wird Tätig wegen Antidiskriminierungsgesetz

29.07.2005 08:30
Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Antidiskriminierungsgesetz im Bundesrat erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:Durch den Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses hatder Bundesrat die Möglichkeit eröffnet, das Gesetz doch noch auf die ursprünglichen EU-Vorgaben zu reduzieren. Das ist ein wichtiger Schritt gegen die von rot-grün forcierte Überregulierung in Deutschland.

Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland beschäftigen zusammen mit ihren kommunalen Unternehmen insgesamt rund 1,4 Millionen Männer und Frauen. Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz würde auch für die kommunalen Arbeitgeber einen teuren bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Dieser ist mit nichts zu rechtfertigen.

Für CDU und CSU ist klar: Die Politik sollte sich vielmehr darauf konzentrieren, wie Regelungsdichte und Bürokratie abgebaut werden können. Unser oberstes Ziel, die Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und die Revitalisierung der Wirtschaftskraft in Deutschland, kann nicht mit neuen unnötigen Hindernissen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen erreicht werden.

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