Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung
Vermieterklage im Urkundenprozess zulässig

14.06.2005 14:00
„Ich fürchte, das Urteil des Bundesgerichtshof (VIII ZR 216/04) führt in der Praxis zu einer Verkürzung der Mieterrechte“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung, dass Vermieter rückständige Mieten im so genannten Urkundenprozess geltend machen können.

„Einschüchterungen und sogar Missbrauch sind programmiert“, so der Mieterbund-Direktor, „wenn Vermieter künftig auf Mietminderungen ihrer Mieter sofort die volle Miete einklagen können, ohne dass Mieter mit den im Urkundenprozess zugelassenen Beweismitteln (Urkunden und Parteivernehmung) nachweisen können, dass die Zahlung der reduzierten Miete zu Recht erfolgte.“

Da hilft es nicht, wenn Mieter „prozesstechnisch“ im so genannten Nachverfahren ihre Rechte noch geltend machen können. Für viele Mieter wird sich der Eindruck verfestigen, Prozess verloren, der Vermieter „sitzt am längeren Hebel“, zumal der einen Titel erhält, dass heißt, sogar vollstrecken kann.

Dr. Franz-Georg Rips: „Allerdings darf sich hier auch nicht der Eindruck verfestigen, Mieterrechte bei Wohnungsmängeln seien eingeschränkt worden. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Das werden wir bei den Rechtsberatungen in den örtlichen Mietervereinen versuchen, deutlich zu machen.“

Quelle: Deutscher Mieterbund

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