Verwalter ohne konkreten Auftrag haftet
Aktuelles WEG - Recht

09.06.2005 18:15
Wenn ein Verwalter ohne Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft eine Planungsleistung vergibt für eine umfangreiche Fassadensanierung dann macht er sich schadenersatzpflichtig. Dies urteilte jetzt ganz aktuell das Oberlandesgericht in Celle

Eine Eigentümergemeinschaft beschloss Feuchtigkeitsschäden am Haus zu sanieren - und übertrug die Ausführung der Sanierung einem Gremium von Eigentümern mit einem fest vorgegebenen Kostenrahmen.

Nach geraumer Zeit stellte sich heraus, dass die Sanierung teurer wurde - hieraufhin erteilte der Hausverwalter selbständig einen Auftrag an eine Planungsfirma mit dem Entwurf eines Sanierungskonzeptes nebst Ausschreibung zur Ermittlung des Kostenrahmens. Diese Maßnahme kostete rund 15.000 Euro, die aus dem Vermögen der Eigentümer beglichen wurden.

Die Eigentümergemeinschaft jedoch beauftragte ein weiteres Unternehmen mit einem alternativen Sanierungskonzept.

Gegen den Verwalter reichte die ETG Klage ein wegen Schadenersatz der von ihm ohne Bevollmächtigung erteilten Auftrages. Das Gericht gab den Wohnungseigentümern Recht. Der Verwalter hätte sich rechtzeitig eine Vollmacht zur Erarbeitung eines alternativen Sanierungskonzepts einholen müssen. (OLG Celle, Az. 4 W 199/00).

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