Sicherheitsgitter im Erdgeschoss
WEG-Recht aktuell

26.04.2005 11:30
Im vorliegenden dem Fall wollte die Besitzerin einer Erdgeschosswohnung ein zur Straße hin liegendes Fenster mit einem Gitter versehen, da sie Angst vor einem Einbruch hatte.

Sie bat die anderen Eigentümer im Haus um deren Einverständnis. Diese lehnten jedoch ab - das Gitter würde den optischen Eindruck der Fassade negativ beeinflussen. Dieser Argumentation folgte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss (Az.: I-3 Wx 148/04): Da der harmonische Gesamteindruck der Gebäudefront durch ein Fenstergitter gestört werde, bedürfe es unbedingt der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn eine erhöhte Einbruchgefahr bestünde, der nur mit der Anbringung eines Fenstergitters zu begegnen sei. In dem Haus war jedoch noch nicht eingebrochen worden, und das fragliche Fenster verfügte bereits über eine Sicherheitsverglasung sowie über einen Rollladen.

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