Kabelanschluss contra digitales Fernsehen
Rechtssprechung aktuell

18.04.2005 12:00
Der Anschluss einer Wohnung an das Breitbandkabel stellt nach bisheriger Rechtsprechung eine Wohnwertverbesserung dar, da über das Kabel wesentlich mehr Programme empfangen werden können als mit einer herkömmlichen Antenne. Dementsprechend ist der Vermieter berechtigt, die jährliche Miete gem. § 559 BGB um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten einmaligen Kosten (Installierungskosten innerhalb des Anwesens, einmalige Anschlussgebühr) zu erhöhen (so z. B. KG Berlin, DWW 1985, 204). AG Neukölln, 13 C 132/03

Fraglich ist, ob diese Rechtsprechung auch künftig Bestand hat, wenn die Wohnung bereits mit digitalem terrestrischen Fernsehen ausgestattet ist, da dann auch über die Antenne bis zu 25 Fernsehprogramme empfangen werden können und das Hauptargument für die Wohnwertverbesserung durch den Kabelanschluss somit weggefallen ist. Dementsrechend hat das AG Neukölln eine Wohnwertverbesserung durch Anschluss der Wohnung an das Breitbandkabel abgelehnt. Allerdings hat das Gericht in dieser Entscheidung die weiteren Vorteile des Kabelfernsehens nicht berücksichtigt, u. a. geringere Wartungskosten gegenüber einer Antenne, keine optische Beinträchtigung durch "Antennenwald", Ausbaufähigkeit des Kabelnetzes, z. B. interaktives Fernsehen, Anschluss beliebig vieler Fernseh- und Hörfunkgeräte, Zugang ins Internet – mit der Web-Box ohne Computer, High-Speed-Internet mit 16-fach höherer Geschwindigkeit als bei ISDN. Mit diesen Argumenten lässt sich auch bei vorhandenem digitalen terrestrischen Fernsehen eine Verbesserung durch Anschluss an das Breitbandkabel durchaus begründen.

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