Vorfälligkeitsentschädigung:
IVD rät Bauherren zu schnellem Handeln

12.04.2005 16:00
Kreditkunden können Neuberechnung verlangen / Banken haben laut BGH oftmals falsch gerechnet / Entscheidung gilt rückwirkend, jedoch droht Verjährung

Berlin, 11. April 2005. – Kreditnehmern, die eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank gezahlt haben, können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. XI ZR 285/03) jetzt eine Neuberechnung und zuviel Gezahltes zurückverlangen. „Die Bankkunden sollten sich damit allerdings beeilen, damit ihre Ansprüche nicht verjähren“, rät Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD.

Durch die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich die Bank vom Kunden den Verlust ersetzen, den sie macht, weil der Kunde seinen Kredit früher als geplant zurückzahlt. Nach der Auffassung des BGH haben die Banken zur Ermittlung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung häufig falsche Rechnungsmethoden angewendet – zuungunsten der Kunden.

„Die BGH-Entscheidung ist für Bauherren sehr erfreulich“, urteilt Schick. Denn nach Schätzungen von Verbraucherschützern wird durchschnittlich jeder zehnte Kredit durch eine Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst – und in neun von zehn Fällen haben sie dabei zuviel gezahlt.

„Um den Verlust zu ermitteln, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung macht, wird verglichen, was sie in der Restlaufzeit des Kreditvertrages an Zinsen eingenommen hätte und was sie statt dessen bei einer Anlage des Geldes einnimmt. Die Differenz abzüglich ersparter Risiko- und Verwaltungskosten ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kunde zahlen muss“, erläutert Bettina Baumgarten, Anwältin in der Immobilienkanzlei Bethge und Partner aus Hannover.

Streit gab es bislang um die Frage, zu welchen Bedingungen das Geld anzulegen ist. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Berechnung auf Grundlage bisher verwendeter Indices wie dem Pfandbriefindex PEX der Bank einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft. Die Richter befürworten stattdessen eine Berechnung anhand der Renditen aus der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank. „Da der PEX-Index ausschließlich Briefrenditen emittierender Hypothekenbanken berücksichtigt, bleiben Geldkurse, die ca. 0,10 bis 0,15 Prozentpunkte über der Emissionsrendite liegen, unbeachtet“, erklärt Baumgarten. Eine um 0,1 Prozentpunkte zu geringe Wiederanlagerendite führe bei Ablösung eines Darlehens mit einer Restschuld von 200 000 Euro und einer Restlaufzeit von fünf Jahren zu einer um etwa 1000 Euro überhöhten Vorfälligkeitsentschädigung.

Zu beachten ist allerdings, dass Rückforderungen von Vorfälligkeitsentschädigungen, die vor dem Jahr 2002 gezahlt worden sind, bereits verjährt sein könnten.

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