Contracting für Immobilienprofis
Im Focus: Ökologie und Ökonomie

09.03.2005 14:45
Mit der neuen Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) soll der CO2 -Ausstoß im Rahmen der Klimaschutzverordnung von Kyoto weiter verringert werden. Der zulässige Primärenergiebedarf für Neubauten wird um 30 Prozent unter die bisherigen Anforderungen gesenkt, das Niedrigenergiehaus wird dadurch in Deutschland zum Standard. Zugleich wurden in der EnEV die ehemalige Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammengefasst, womit erstmals ein Haus als energetische Einheit im Zusammenhang zwischen Gebäudephysik und Heizanlagentechnik betrachtet wird.

Branchenexperten aus der Wohnungswirtschaft und Heizgeräte-Industrie trafen sich zu einem Arbeitsfrühstück im Kölner Renaissance Hotel, um vor diesem Hintergrund eine Lösung der anstehenden Probleme mittels der Dienstleistung "Wärmecontracting" zu erörtern. Ihr Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen Architekten, Planern, Hersteller, Fachhandwerk und Wohnungswirtschaft wurde deutlich, um stärker als bisher die speziellen baulichen Eigenschaften des Gebäudes berücksichtigen zu können.

Denn auch für bestehende Gebäude bringt die EnEV entscheidende Neuerungen. So müssen rund drei Millionen Heizkessel, die vor 1978 installiert worden sind, bis Ende 2006 gegen neue, Energie sparende Anlagen ausgetauscht werden. Für viele dieser ineffizienten Oldtimer kommt das Aus allerdings schon früher, spätestens im November 2004. Parallel zur EnEV gelten nach der novellierten Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) schärfere Grenzwerte für Abgasverluste, die von den meisten Altkesseln gar nicht eingehalten werden können. Sie müssen folglich durch moderne, effiziente Heizanlagen ersetzt werden.

Häuser, die vor 1978 erbaut wurden, machen etwa 70 Prozent des Gebäudebestandes aus, sie verbrauchen allerdings rund 92 Prozent der gesamten Heizenergie in Deutschland. Gut zwei Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs in der Bundesrepublik gehen derzeit auf das Konto der Raumwärme und der Warmwasserbereitung. Heizungsmodernisierungen im Gebäudebestand bergen also die größten Energiesparreserven und damit die größten Potenziale zur Minderung der Treibhausgase.

EnEV und BImSchV verpflichten Immobilienbesitzer und Bauherren also zu Umweltinvestitionen. Die Experten waren sich einig: Der Effizienz der eingesetzten Heiztechnik kommt mit der EnEV eine noch größere Bedeutung zu, da die baulichen Möglichkeiten in bezug auf Wärmedämmung vielfach an ihre wirtschaftlichen Grenzen gestoßen sind. Schließlich müssen die Aufwendungen in einem ausgewogenen Verhältnis von ökologisch Notwendigem und ökonomisch Machbarem stehen.

Intelligente und komfortable Lösungen sind gefragt, zum Beispiel mit Wärmecontracting. Denn in vielen Fällen wird der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen nachlässig geführt, so dass selbst bei effizienten Anlagen das Optimum an Nutzwärme im Verhältnis zur eingesetzten Energie - Heizöl oder Gas - nicht herausgeholt wird. Professionelle Wärmekonzepte eines Contractors einschließlich der Betriebsführung tragen daher zusätzlich zur Energieeinsparung bei. Die österreichische Energieverwertungsagentur beziffert das durchschnittliche Einsparpotenzial beim Contracting im Vergleich zum konventionellen Eigenbetrieb auf etwa 20 Prozent. In Einzelfällen konnte bei den Untersuchungen im Nachbarland sogar eine Energieeinsparung von bis zu 40 Prozent festgestellt werden.

Juristische Aspekte bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmecontracting wurden ebenso erörtert: Bei bestehenden Mietverträgen, in denen bereits eine Wärmeversorgung durch Dritte, also zum Beispiel durch Fernwärme, vorgesehen ist oder nicht ausdrücklich eine ausschließliche Art der Beheizung festgelegt wurde, ist keine Zustimmung der Mieter erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen zum Contracting sind in der Heizkostenverordnung festgeschrieben. Danach ist die Umlagefähigkeit der Wärmelieferkosten als Betriebskosten gegeben, wenn der Immobilieneigentümer Rahmenbedingungen beachtet: Mit der Beheizung der Immobilie muss ein externer Dritter - das ist der Contractor - beauftragt werden.

Fazit: Die Übergabe der Wärmeversorgung an einen Contractor entlastet Immobilieneigentümer und Betreiber von Wohn- und Zweckimmobilien beim Management der warmen Betriebskosten. Sie entbindet zugleich von der Verantwortung für Wartung und Instandsetzung von Wärmeerzeugungsanlagen. Und auch vom Energiecontrolling - ein klassisches Thema für Energieprofis. Damit ist sichergestellt, dass die Heizanlage stets optimal betrieben wird und nicht unnötig viel Energie verbraucht - zum Nutzen von Ökologie und Ökonomie.

Quelle: Pro Energy
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