Warmes Wasser nach Sekunden
Mietrecht

03.03.2005 14:15
Erhitzt sich das Leitungswasser in einer Mietwohnung erst nach mehreren Minuten auf Körpertemperatur und wird dadurch die Wasserrechnung in die Höhe getrieben, kann die Miete (hier: um fünf Prozent) gemindert werden. Spätestens nach 15 Sekunden muss eine Temperatur von 40 Grad erreicht sein (LG Berlin, 64 S 108/01).
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