Die Kommunen in Deutschland stecken in einer Finanzkrise
Die Qual der Wahl

01.03.2005 15:30
Eine Lösung für ihre Probleme könnte die Reform der Grundsteuer sein. Diese Realsteuer geht vollständig an die Gemeinden und macht derzeit rund 30 Prozent ihres Steueraufkommens aus. Doch die heutige Besteuerung von Grund und Boden ist strittig.

Seit einigen Jahren werden deshalb verschiedene Vorschläge für eine Reform diskutiert. Sowohl private Immobilieneigentümer als auch die Immobilienwirtschaft betrachten diese Debatte argwöhnisch, weil sie vermuten, dass auf sie erhebliche Kostensteigerungen zukommen. An die neue Grundsteuer werden mehrere Anforderungen gestellt. Sie soll nicht nur gerecht und ertragreich sein, sondern auch den Verbrauch von Siedlungsflächen regulieren. Zudem soll ihre Verwaltung einfach sein. Zurzeit werden vier Modelle diskutiert. Das Modell einer Flächennutzungssteuer besteuert die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke. Eine Besonderheit besteht bei bebauten Grundstücken: Hier soll nicht die gesamte Grundstücksfläche Bemessungsgrundlage sein, sondern nur der versiegelte Teil. So kann zwar eine höhere Steuerbelastung von flächenintensiver Bebauung sichergestellt werden, allerdings ist die Berechnung der versiegelten Flächen sehr aufwendig, was den Verwaltungsaufwand der Gemeinden in die Höhe treiben würde. Die Finanzminister der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz haben ein Konzept ausgearbeitet, bei dem neben Bodenwerten auch die Bebauung, nach Gruppen differenziert, berücksichtigt wird. So wird ein stärkerer ökonomischer Anreiz zur Bebauung unbebauter Grundstücke erzeugt. Im Vergleich zur bestehenden Besteuerung gibt es nur wenige Veränderungen. Gewerbegrundstücke werden leicht entlastet, während unbebaute Grundstücke mehr belastet werden. Zudem soll nach diesem Vorschlag die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Grundsteuer A) gänzlich entfallen. Doch trotz dieser scheinbaren Entlastung ergibt sich auch bei diesem Modell ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Gemeinden. Das Modell des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) basiert auf einer Bodenwert- und einer Flächenkomponente. Auch hier werden flächenintensive Siedlungsformen höher besteuert und ein Anreiz zur Bebauung unbebauter Grundstücke gegeben. Dieses Modell bringt für die Gemeinden eine erhebliche Entlastung.

Beim Modell einer Bodenwertsteuer werden die Grundstücke ausschließlich nach ihren Bodenwert besteuert. Im Vergleich zur jetzigen Besteuerung würden Miet- und Gewerbegrundstücke entlastet, unbebaute sowie innerstädtische Grundstücke würden stärker belastet. Auch mit diesem Modell könnte der Verwaltungsaufwand reduziert werden.

Um die Tauglichkeit dieser Modelle zu testen hat das Difu sie einem Praxistest unterzogen. Dabei zeigte sich, dass alle Reformmodelle Vorteile und Nachteile haben. Das kombinierte Bodenwert- und Flächenmodell des Difu weist für Kommunen die besten Lenkungspotentiale auf und erfährt eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen. Welcher dieser Vorschläge letztlich das bisherige Modell ablöst, hängt unter anderem davon ab, welche Prioritäten der Gesetzgeber in diesem Bereich setzt.

Quelle: ISTA - Aktuell

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